- Sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse über die Zuschussmöglichkeit einer ambulanten Vorsorgeleistung im Heilbad Piestany/Slowakei bzw. Marienbad/Tschechien. Lassen Sie sich von ihm einen Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB V (früher: Offene Badekur) geben.
- Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Haus- oder Facharzt und füllen Sie mit ihm zusammen den Antrag aus.
- In diesem Antrag sollte das Heilbad Piestany bzw. Marienbad als Kurort angegeben sein.
- Den Antrag geben Sie bei der Krankenkasse ab. Diese prüft denselben nach Aktenlage mit dem Medizinischen Dienst und kann dann die ambulante Vorsorgeleistung im Heilbad Piestany bzw. Marienbad bewilligen.
- Wenn Sie eine ambulante Vorsorgeleistung nach Piestany oder Marienbad genehmigt bekommen haben und noch Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.
Ambulante Vorsorgeleistungen sind im Abstand von drei Jahren ohne Einschränkungen in der Europäischen Union genauso wie in Deutschland möglich. Generelle Voraussetzung dafür ist ein Antrag, den die gesetzliche Krankenkasse prüfen und bewilligen muss.
Grundsätzlich gilt:
Alle deutschen Krankenkassen können ambulante Vorsorgeleistungen im Heilbad Piestany/Slowakei, bzw. Marienbad/Tschechien bewilligen.
Wie wird eine ambulante Vorsorgeleistung beantragt:
Sollte Ihnen die Krankenkasse eine ambulante Vorsorgeleistung im Heilbad Piestany bzw. Marienbad, bewilligt haben, erhalten Sie in der Regel:
- Die Kosten für die erstattungsfähigen, kurärztlich verordneten Behandlungen, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung, Verwaltungskosten usw.
- Einen pauschalen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe usw. bis maximal 13,- Euro pro Kurtag
Privat versicherte Kunden:
Bei privat versicherten Kurgästen kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da sie i. d. R. einen individuellen Versicherungsvertrag haben. Deshalb sollten Sie sich auch rechtzeitig vor Kurbeginn bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, was Sie an Leistungen erhalten.
Sie erhalten bei unseren Kurreisen am Ende Ihres Kuraufenthaltes auf Verlangen vom Kurarzt einen detaillierten Rechnungsauszug über ärztliche und therapeutische Leistungen und die Verordnung ambulanter Heilbehandlungen.
In Piestany erhalten Sie eine Hotelrechnung an der Rezeption. In Marienbad erhalten Sie keine Hotelrechnung.